
>News vom 18.08.2010< noa-factoring AG meldet Insolvenz an Amtsgericht Düsseldorf bestellt vorläufigen Insolvenzverwalter.
Wie bereits von Kunden, deren Zahlungen auf abgetretene Forderungen nicht eingingen, befürchtet wurde, ist die noa-factoring AG zahlungsunfähig. Vorgeschichte: Die noa factoring AG firmierte ursprünglich als Quorum AG. Als neu unbenanntes Tochterunternehmen der noa-bank GmbH & Co. KG versuchte sie sich über ihre Muttergesellschaft (noa-bank) zu refinanzieren und wurde so zu deren größter Schuldnerin. Probleme der Muttergesellschaft mit der Bankenaufsicht (BaFin), wegen einer zu geringen Eigenkapitalquote, ließen dann wohl den Traum der Factoringgesellschaft von der leichten Refinanzierung scheitern. Das Amtsgericht Düsseldorf als zuständiges Insolvenzgericht hat am 18.08.2010 Herrn RA Georg Kreplin aus Düsseldorf zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der noa factoring AG (Aktenzeichen: 503 IN 290/10) ernannt. Gleichzeitig ordnete das Insolvenzgericht einen Zustimmungsvorbehalt zum Schutz des Vermögens des Unternehmens an.
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